Vermögenswirksame Leistungen!
Willkommen auf www.vermögenswirksameleistungen.org, die Informationsseite rund um VL!
Bis zu 40 Euro können Sie von Ihrem Arbeitgeber im Monat als vermögenswirksame Leistungen erhalten.
Das Geld wird in einen Sparvertrag eingezahlt und gewinnbringend angelegt.
Zusätzlich können Sie für bestimmte Anlageformen eine staatliche Förderung erhalten.
Hier finden Sie nützliche Informationen rund um das Thema vermögenswirksame Leistungen!
Übersicht
Vermögenswirksame Leistungen Übersicht!
Wer sich richtig informiert spart nicht nur Zeit sondern auch viel Geld. Gerade bei dem Thema vermögenswirksame Leistungen ist es wichtig zu wissen, welche Möglichlkeiten Sie als Arbeitnehmer für den Vermögensaufbau haben. Verschaffen Sie sich einen Überblick rund um dieses Thema!
Vermögenswirksame Leistungen im Überblick!
Was sind vermögenswirksame Leistungen? Wer bekommt sie? Wie kann ich sie beantragen? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen übersichtlich zusammengefasst. mehr erfahren »
Staatliche Förderung!
Informieren Sie sich über die staatliche Förderung. Erfahren Sie was eine Arbeitnehmersparzulage ist, welche Förderungen es gibt und wie Sie diese erhalten. mehr erfahren »
Vermögenswirksame Leistungen anlegen!
Nur wer seine vermögenswirksame Leistungen richtig anlegt, erzielt auch die höchsten Renditen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die besten Anlagemöglichkeiten. mehr erfahren »
VL News
Vermögenswirksame Leistungen Info!
Jeder Sparer kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung, die sog. Arbeitnehmersparzulage, beantragen. Seit dem 01 April 2009 wurden die Kriterien für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage bei der Anlage in einen Investmentfonds geändert. Bis zum 31.03.2009 betrug diese Zulage jährlich 18% auf maximal 400 . Das zu versteuernde Jahreseinkommen durfte bei Singles nicht höher als 17.900 sein und bei Verheirateten nicht höher als 35.800 . Seit dem ersten April 2009 wurde der Födersatz von 18% auf 20% angepasst und die Einkommensgrenzen bei Singles auf 20.000 und bei Ehepaare auf 40.000 erhöht. Somit erhalten Sparer zukünftig eine Förderung von 80 pro Jahr, dies sind insgesamt 480 nach 6 Jahren, bei der Anlage in einen Fondssparplan. Beim Bausparvertrag gelten weiterhin die gleichen Bedingungen.
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