Staatliche Förderung!
Bestimmte Sparanlagen, das Bausparen und der VL Fondssparplan (Beteiligungssparen mit Aktienfonds) fördert der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Unter bestimmten Voraussetzungen, erhalten Sie beim Bausparen zusätzlich eine Wohnungsbauprämie. Auf dieser Seite wird erklärt welche staatliche Förderungen es gibt, wann diese gewährt werden und wie Sie die staatlichen Zulagen beantragen können.
Arbeitnehersparzulage - Wohnungsbauprämie
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage!
Der Gesetzgeber will beim Bausparen und VL Fondssparplan den Vermögensaufbau fördern.
Dieses belohnt er mit der Arbeitnehmersparzulage.
Die Arbeitnehmersparzulage wird jährlich über die Steuererklärung beantragt.
Von den Kreditinstituten erhalten Sie eine "Anlage VL", die Sie der Steuerklärung mit beilegen. Die Förderung
wird nach der Bindungsfrist, in der Regel 7 Jahre nach Vertragsabschluss, auf das Anlagekonto ausgezahlt.
Höhe der Arbeitnehmersparzulage
| Anlageform | Einkommensgrenze | max. geförderte Sparleistung pro Jahr | Förderung in Euro pro Jahr |
| Bausparen | Single: 17.900 Verheiratete: 35.800 |
Single: 9% auf 470 Verheiratete: 9% auf 940 |
Single: 43 Verheiratete: 86 |
| Fondssparplan | Single: 20.000 Verheiratete: 40.0000 |
je Arbeitnehmer: 20% auf 400 |
je Arbeitnehmer: 80 |
Für den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, darf das jährlich zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Die Einkommensgrenze beim Bausparen beträgt bei Singles 17.900 und bei Verheirateten 35.800 .
Bei der Anlage in einen VL Fondssparplan sind es 20.000 bei Alleinstehende und 40.000 bei Ehepaaren.
Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttolohn. Der Bruttolohn kann wesentlich höher sein.
Wenn Sie Ihre vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag einzahlen, erhalten Singels pro Jahr eine Arbeitnehmersparzulage
von 9% auf maximal 470 selbst eingezahlter Sparleistungen. Bei Eheleuten sind es 9% auf maximal 940 .
Alleinstehende bekommen somit eine Förderung von 43 pro Jahr - insgesamt 301 nach Vertragsbende und Eheleute 86 pro
Jahr-insgesamt 602 nach Vertragsende.
Beim VL Fondssparplan sind es jährlich 20% auf maximal 400 eingezahlter Beiträge je Arbeitnehmer,
das entspricht 80 im Jahr - insgesamt 432 nach Vertragsbeendigung.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie!
Beim Bausparen können Sie für eigene Einzahlungen eine Wohnungsbauprämie beantragen. Die Wohnungsbauprämie kann jeder ab dem 16ten Lebensjahr erhalten. Das angesparte Guthaben darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Dies trifft jedoch nicht auf Sparer zu, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind. Diese können das Angesparte beliebig verwenden. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, bekommen Sie am Anfag des Jahres einen Antrag von der Bausparkassen, den Sie unterschrieben zurück schicken. Die Wohnungsbauprämie wird Ihrem Anlagekonto nach Ablauf der Bindungsfrist, meist 7 Jahre nach Vertragsabschluss, gutgeschrieben.
Höhe der Wohnungsbauprämie
| Anlageform | Einkommensgrenze | max. geförderte Sparleistung pro Jahr |
Förderung in Euro pro Jahr |
| Bausparen | Single: 25.600 Verheiratete: 51.200 |
Single: 8,8% auf 512 Verheiratete: 8,8% auf 1024 |
Single: 45 Verheiratete: 90 |
Die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie beträgt bei Singles 25.600 und bei Verheirateten 51.200 . Der Staat fördert Singles mit 8,8% auf maximal 512 selbst eingezalter Leistungen pro Jahr, Verheiratete mit 8,8% auf maximal 1.024 pro Jahr. Als Alleinstehender bekommen Sie jährlich eine Prämie von 45 und als Verheirateter 90 . Dies entspricht nach einer Vertragslaufzeit von 7 Jahren, einer staatlichen Förderung von 315 bei Singles bzw. 630 bei Eheleuten.
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