Bausparen
Einer der beliebtesten Anlageformen für die vermögenswirksamen Leistungen ist der Bausparvertrag. Diese Anlageform wird vom Staat besonders gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Arbeitnehmersparzulage und eine Wohnungsbauprämie erhalten. Hier finden Sie nähere Informationen zum Ablauf des Bausparens und der Verwendungsmöglichkeiten der Bausparmittel.
Bausparvertrag
Der Bausparvertrag!
Das Bausparen beruht auf das Prinzip eines Sparkollektivs. Viele Einzahler stellen ihre Einlagen zur
Verfügung, welches verzinst wird.
Aus diesem "Topf" können dann die Banken entsprechende Darlehen vergeben und Zinsen einnehmen.
Bausparen gliedert sich in 3 Phasen:
Sparphase!
Der Anleger schließt mit der Bausparkasse einen Bausparvertrag ab und vereinbart mit dieser eine
feste Vertragssumme, die sogenannte Bausparsumme. Die Bausparsumme setzt sich aus dem Bausparguthaben und
dem Bauspardarlehen zusammen. Oft wird eine Abschlußgebühr von 0,5 bis 1,6 % von der Bausparsumme berechnet.
Informieren Sie sich bei dem jeweiligen Anbieter, welche Kosten entstehen können.
In der Sparphase(meistens 7 Jahre) wird zunächst ein Mindestsparguthaben angesammelt, durch die Einzahlung regelmäßiger Sparbeiträge.
Dies können vermögenswirksame Leistungen, aber auch eigene Sparleistungen sein. Das Guthaben wird je nach Vertragsart mit einem im Voraus
festgelegten Zinssatz verzinst. Dieser liegt meistens zwischen 2 und 4%. Staatliche Förderungen
können, sofern die Bedigungen vorliegen, zusätzlich beansprucht werden.
Steuern
Erträge aus vermögenswirksamen Leistungen sind steuerpflichtige Einkünfte. Um möglichst keine oder nur wenige
Steuern zu zahlen, sollte man mit der Eröffnung eines VL-Kontos einen Freistellungsauftrag erteilen.
Der Freistellungshöchstbetrag für Alleinstehende liegt bei 801 und für Verheiratete 1.602 .
vorzeitige Kündigung
In der Ansparphase können Sie den Bausparvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen.
Eine sogenannte prämienschädliche Verfügung führt dazu, dass Ihnen keine staatliche Prämie auf die Sie
eventuell Anspruch hätten, ausgezahlt werden. Außerdem können Ihnen weitere Kosten entstehen, zum Beispiel
Anspruch auf Vergütung der Abschlussgebühr kann verloren gehen
Eine prämienunschädliche Verfügung beim Bausparvertrag ist unter folgenden Kriterien möglich:
• nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren
• der Bausparer ist nach Vetragsabschluss mindestens ein Jahr ununterbrochen arbeitslos
• der Bausparer oder Ehegatte stirbt oder einer von beiden ist völlig erwerbsunfähig
• der Bausparer hat nach Vertragsabschluss, aber vor der Verfügung geheiratet, und zum Zeitpunkt der
Kündigung sind mindestens 2 Jahre Laufzeit vergangen (betrifft nur die Arbeitnehmersparzulage)
• der Bausparer hat nach Vertragsabschluß unter Aufgabe der nichtselbstständigen Arbeit eine
selbständige Tätigkeit aufgenommen(betrifft nur die Arbeitnehmersparzulage).
Zuteilung!
Voraussetzung dafür, dass der Bausparer über seine Vertragssumme vergfügen kann, ist die Zuteilung.
Die Kritrien sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge geregelt und variieren je nach Tarif.
Die Zuteilung kann erfolgen, wenn bestimmte Bedigungen erfüllt werden:
• die Mindestansparung sollte 40 oder 50 % der Bausparsumme erreicht haben.
• der Bausparer muß die Zuteilung des Vertrages durch die Bausparkasse schriftlich annehmen
• eine ausreichende Bewertungskennzahl, für eine Zuteilung muß erreicht werden.
Die Reihenfolge der Zuteilung wird anhand der Bewertungszahl festgelegt. Die Bewertungszahlen werden an festgelegten Stichtagen
berechnet. Durch die Bewertungszahl wird im wesentlichen die Mittel die dem Kollektiv zur Verfügung steht ausgedrückt.
Darlehensphase
Mit der Zuteilung kann der Sparer ein Darlehen in Anspruch nehmen. Das Darlehen wird zu eineme bei Vertragsbeginn festgelegten Zins getilgt. Das Darlehen wird meistens in regelmäßigen Raten zurückgezahlt.
Das Bauspardarlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, zum Beispiel:
• Bau und Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen zu Wohnzwecken
• Renovierung und Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen
• Umschuldungen von Krediten, die für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
staatliche Förderung
Staatliche Förderung!
Der Bausparvertrag ist eine Anlageform in die vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt werden können. Unter folgenden Bedigungen werden staatliche Zuschüsse gewährt:
Arbeitnehmersparzulage!
| Einkommensgrenze | max. geförderte Sparleistung pro Jahr | Förderung in Euro pro Jahr |
| Single: 17.900 Verheiratete: 35.800 |
Single: 9% auf 470 Verheiratete: 9% auf 940 |
Single: 43 Verheiratete: 86 |
Wohnmungsbauprämie!
| Einkommensgrenze | max. geförderte Sparleistung pro Jahr |
Förderung in Euro pro Jahr |
| Single: 25.600 Verheiratete: 51.200 |
Single: 8,8% auf 512 Verheiratete: 8,8% auf 1024 |
Single: 45 Verheiratete: 90 |
Bausparen