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Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Dadurch verzichten viele nicht nur auf extra Geld, sondern sie erhalten auch keine Gewinne aus Sparanlagen und mögliche Zulagen vom Staat. Das sind mehrere hundert Euros die jedes Jahr verschenkt werden. Hier erhalten Sie einen Überblick über vermögenswirksame Leistungen und wie Sie diese beantragen können.
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Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer.
Sie werden entweder zusätzlich zum laufenden Gehalt oder als Teil des Arbeitslohnes gezahlt.
Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht übertragbar.
Wieviele vermögenswirksame Leistungen bekomme ich?
Die vermögenswirksame Leistungen sind in den einzelnen Branchen unterschiedlich hoch.
Die Höhe der Geldeistung ist oft in der Betriebsvereinbarung, im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.
In der Regel werden 6,- bis 40,- gezahlt.
Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach. Dort erhalten sie nähere Informationen.
Wer bekommt die vermögenswirksame Leistungen?
Alle Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen beantragen. Dazu zählen
alle Auszubildende, Praktikanten, Umschüler, Soldaten, Beamte und leitende Angestellte.
Davon ausgenommen sind Selbständige, Freiberufler, Handelsvertreter und Rentner.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die vermögenswirksame Leistungen meist nur anteilig.
Wo kann ich die vermögenswirksame Leistungen beantragen?
Die vermögenswirksame Leistungen können Sie direkt bei dem Arbeitgeber beantragen.
Sollte Ihr Arbeitgeber keine Zuzahlung leisten, können Sie ein Teil Ihres Gehaltes als
vermögenswirksame Leistungen anlegen lassen.
Wie bekomme ich die vermögenswirksame Leistungen?
Um die vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, müssen Sie zuerst einen Sparvertrag
über eine begünstigte Anlageform abschließen. Die Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben.
Bei Vertragsabschluss erhalten Sie eine Arbeitgeberbescheinigung, die Sie beim Arbeitgeber vorlegen, damit er
die vermögenswirksame Leistungen auf Ihr Anlagekonto überweist.
Eine Übersicht der verschiedenen Anlagemöglichkeiten finden Sie hier »
Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?
Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Als Bestandteil des Gehalts gehören sie zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden direkt bei der Lohnabrechnung abgeführt.
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